FAQ

FAQ zum Seniorpreneur-Dasein

Nachfolgend beantworten wir Dir häufig gestellte Fragen zur Firmengründung, Selbstständigkeit und zu zusammenhängenden rechtlichen Themen.

seniorpreneur

Laden Sie unsere Tipps als PDF-Dokument herunter!

Füllen Sie folgendes Formular aus und laden Sie das Merkblatt mit unseren Tipps für Ihre Firmengründung kostenlos als PDF-Dokument herunter.

Häufig gesellte Fragen

Wie viel kostet eine Firmengründung bei Startups.ch?

Das hängt von der gewählten Rechtsform, Deinem Gründungskanton sowie den gewählten und bestätigten Partnern von Startups.ch ab. Bei sorgfältiger Auswahl kannst Du über unseren Gründungsservice sogar kostenlos gründen.

Berechne eine unverbindliche Offerte mit nur wenigen Klicks online.

Wie lange dauert die Gründung meiner Firma?

Mit Startups.ch gründest Du unkompliziert, einfach und schnell. Rechne in jedem Fall mit mindestens zwei Wochen Gründungsdauer.

Wie muss ich bei einer Gründung vorgehen?

Bei uns kannst Du die gesamte Gründung online über unsere Homepage oder mit einem unserer Berater während eines Beratungsgespräches erfassen. Am besten berechnest Du Dir hierzu zuerst eine unverbindliche und kostenlose Offerte. Wenn Du danach die Offerte akzeptierst, kannst Du Dein persönliches Benutzerlogin erstellen.Anschliessend hast Du die Möglichkeit, alle Firmendetails (mit Name, Adresse und Personen) online zu erfassen und die Gründung definitiv an uns zu übermitteln. Innert der im Paket angegebenen Zeitspanne wird sich ein Jurist von Startups.ch (werktags) telefonisch mit dir in Verbindung setzen, um die Gründung zu besprechen.

Wie funktioniert die Firmengründung?

Im ersten Schritt triffst Du für Deine Firmengründung sämtliche Abklärungen vom Firmennamen bis zur Finanzierung. Danach kannst Du auf STARTUPS.CH die Offerte für Deine Gründung errechnen und uns die Bestellung übermitteln. Anschliessend wird sich einer unserer erfahrenen Juristen innerhalb der im Paket angegebenen Frist (werktags) bei Dir melden, um die Gründung zu besprechen.

Wie bereite ich mich optimal auf die Selbstständigkeit vor?

  • Formuliere Deine einzigartige Geschäftsidee
  • Führe eine Selbstanalyse durch, um herauszufinden, wo Deine Stärken und Schwächen liegen.
  • Segmentiere den Markt und lege fest, wer Dein Kunde sein soll.
  • Erstelle einen Businessplan, welcher als Gesamtüberblick für Dein Business dient.
  • Eigne Dir das notwendige Know-How für Deine Geschäftstätigkeit an.
  • Vertraue den Experten da, wo Deine Schwächen liegen und lass Dich beraten.Entscheide Dich für eine Rechtsform (Einzelfirma, GmbH oder AG).
  • Lege fest, wer sonst noch an Deinem Unternehmen beteiligt sein soll.
  • Halte das Mindestkapital bereit, falls dieses erforderlich ist (GmbH und AG).
  • Lege fest, wo sich das Domizil Deiner Firma befinden soll.

Wie funktioniert das persönliche Beratungsgespräch?

Wir beraten Dich gerne persönlich an einem unserer zahlreichen Standorte in der ganzen Schweiz. Ein solches Beratungsgespräch dauert ungefähr eine Stunde und ist in den Gründungskosten (bei den Business- und Premiumpaketen) enthalten.Falls Du nicht gleich gründen möchtest, verrechnen wir Dir dafür CHF 150.-.

Nach dem Gespräch erhältst Du aber einen Gutschein im gleichen Wert, welchen Du Dir bei einer allfälligen späteren Firmengründung über Startups.ch direkt an den Gründungskosten anrechnen lassen kannst (nur für Business- und Premiumpakete). Das Gespräch basiert auf Deinen individuellen Fragen. Du musst also keine spezifischen Unterlagen mitbringen.

Muss ich bei der Gründung persönlich vor Ort erscheinen?

Nein, grundsätzlich musst Du als Gründerin für die Gründung über Startups.ch nicht vor Ort erscheinen.

Wenn Du aber Deine Zeichnungsberechtigung im schweizerischen Handelsregister wünschst, musst Du Deine Unterschrift persönlich beim Notar oder der Gemeinde beglaubigen lassen und die Unterlagen an unsere zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Wann darf ich meine Pensionskassengelder als Startkapital beziehen?

Nur wenn Du eine Personengesellschaft (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) gründest und durch die kantonale Ausgleichskasse als selbstständig Erwerbstätige anerkannt wurdest, ist es möglich, Pensionskassengelder als Startkapital zu beziehen. Zudem muss die selbstständige Erwerbstätigkeit Dein Haupterwerb sein. Bei der Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft hast Du kein Anrecht auf den Bezug Deiner Pensionskasse.